Vorteile

Analyse & Beratung

Kostenlose Analyse Ihres Energiepreises durch Einsenden der Stromrechnung oder persönlichen Beratungstermin

Bestandesaufnahme

Auf Wunsch kostenlose Bestandesaufnahme und persönliche Betreuung. (Dauer ca. 15 Minuten)

Optimaler Energiepreis

Massgeschneiderter und optimaler Energiepreis für Ihr Unternehmen

100% Ökostrom

Nachhaltige Energie aus 100% Ökostrom (Wasserkraft)

Keine Vorauskasse oder Grundgebühr

Sie zahlen nur das, was Sie verbrauchen. Keine Vorauskasse oder Grundgebühr

Kostenkontrolle

Monatliche Rechnungslegung für optimale Kostenkontrolle

Unkompliziert

Unkompliziertes Rundum-Sorglos-Paket – Sie müssen nur den Entscheid fällen

Optimierung

Optimierung schon ab 100'000 kWh Jahresverbrauch möglich

Preisgarantie

Preissicherheit in einem volatilen Strommarkt (Persönliche Preisgarantie)

Kurze Laufzeiten

Kurze Laufzeiten (3 Jahre) und trotzdem maximale Preisausschöpfung

Zuverlässigkeit & Stabilität

Es wird weiterhin das Netz des ortsansässigen Grundversorgers genutzt. Daher wird der Strom zur gewohnten Zuverlässigkeit und Stabilität geliefert

Branchenübergreifend

Branchenübergreifende Optimierung – jeder ist Willkommen!

10 Jahre Jubiläum

Beständiges Schweizer Unternehmen – wir feiern 10-jähriges Jubiläum

Abwicklung in der Schweiz

Stromeinkauf und Abwicklung ausschliesslich in der Schweiz!

Gratis Strompreis-Check

Der Ablauf ist extrem effizient und einfach. Damit sparen Sie nebst Energiekosten auch eine Menge Zeit.

Rechnung kostenlos überprüfen

Entweder darf einer unserer Kundenberater (Kundenberater anfordern) Sie kurz besuchen (ca. 15 Min) oder Sie senden uns Ihre Rechnung per Mail an gratischeck@asa-engery.ch. Dritte Option ist unsere praktische Upload-Funktion.

Offerte durch ASA ENERGY

Sie erhalten durch uns Ihr individuelles auf Ihre Branche und Bedürfnisse angepasstes Angebot. Das Angebot wird Ihnen entweder per E-Mail zugestellt oder Ihr persönlicher Kundenberater bringt es Ihnen vorbei. In Einzelfällen ist noch ein weiterer Austausch von Informationen erforderlich.

Offerte annehmen

Wenn Sie mit der Ersparnis einverstanden sind, nehmen Sie die Offerte an. Damit kommt unser Lieferabkommen für mindestens 2 Jahre zustande. Wir beschaffen für Sie den günstigeren Energiepreis und informieren Ihren aktuellen Versorger darüber, dass Sie nun die Energie über ASA Energy beziehen.

Bestätigung

Sie erhalten noch eine Bestätigung von uns. Darauf finden Sie unter anderem den Lieferbeginn und sämtliche Informationen. Ihr Energiepreis ist optimiert, Sie nutzen 100% Ökostrom und sparen Geld.

Start Check

Laden Sie hier hier Ihre Stromrechnung hoch. Wir melden uns in Kürze mit einem Angebot bei Ihnen. Sollten Sie die Rechnung nicht hochladen wollen, senden Sie uns gerne auch einen Anhang per E-Mail an gratischeck@asa-energy.ch. Tipp: sollten Sie die Rechnung nur auf Papier vorliegen haben und gerade keinen Scanner zu Hand haben, machen Sie doch mit Ihrem Smartphone ein Foto von der Rechnung. Das genügt uns schon.

Alle Felder mit einem Stern (*) sind Pflichtangaben.

Beispiele

Damit Sie eine konkrete Vorstellung von dem bekommen, was wir für Sie erreichen können. Hier finden Sie reale Beispiele aus der Praxis:

Betrieb in der Holzverarbeitung

  • Jahresverbrauch von 110'000 kWh pro Jahr
  • Erreichte Ersparnis je kWh: 0.75 Rappen. pro kWh
  • Sparbetrag CHF 2'475.00 auf die Mindestlaufzeit (3 Jahre)

Bar & Restaurant

  • Jahresverbrauch von 220'000 kWh pro Jahr
  • Erreichte Ersparnis je kWh: 2.83 Rappen pro kWh
  • Sparbetrag CHF 18'678.00 auf die Mindestlaufzeit (3 Jahre)

Hotel

  • Jahresverbrauch von 500'000 kWh pro Jahr
  • Erreichte Ersparnis je kWh: 1.15 Rappen pro kWh
  • Sparbetrag CHF 17'250.00 auf die Mindestlaufzeit (3 Jahre)

Grosse Druckerei (inkl. Produktion)

  • Jahresverbrauch von 2’200'000 kWh pro Jahr
  • Erreichte Ersparnis je kWh: 0.9 Rappen pro kWh
  • Sparbetrag CHF 59’400.00 auf die Mindestlaufzeit (3 Jahre)

Pro KMU

Unser Angebot richtet sich überwiegend an kleine und mittelständische Unternehmen. Das bedeutet konkret, dass wir der richtige Partner für die Optimierung in der Strombeschaffung im Bereich 100'000 kWh bis 2'500'000 kWh p.a. sind. Natürlich können wir auch Firmen mit mehr als 2'500'000 kWh sehr kompetent optimieren. In dem Fall würden wir aber einen Experten für Grossverbraucher in den Optimierungsprozess einbeziehen.

Warum

Weil es höchste Zeit wird, in einem liberalisierten Markt verbraucherseitig aktiv zu werden. Fakt ist, dass Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu den 90% gehören, die zu viel bezahlen. Seit 2009 ist es möglich, den Energiepreis nicht mehr ausschliesslich beim Grundversorger zu beziehen und die Idee des Gesetzgebers war es, dass die Grundversorger die Strompreise dadurch senken sollten. Das ist natürlich nicht im geplanten Ausmass passiert, weil die Grundversorger ihren Heimvorteil wie ein Monopolist nutzen konnten. Daher möchte die ASA Energy überregional und schweizweit für seine Partnerunternehmen fairere Energiepreise erzielen. Optimieren heisst dabei natürlich nicht nur Kosten zu sparen. Es gilt auch aus unserer Sicht darauf zu achten, dass Strom 100% ökologisch erzeugt wird.

Eine gute Veranschaulichung bieten unsere Beispiele

Über uns

ASA Energy ist eine Marke der Aurelis SA. Die Aurelis SA sitzt im zentralschweizerischen Brunnen am schönen Vierwaldstättersee. Hier leben die Menschen im engen Einklang mit Natur und Umwelt. Es zählen Werte wie Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Verbindlichkeit. Genau das bieten wir unseren Kunden in der Zusammenarbeit. Wir würden uns freuen, Sie mit an Bord zu nehmen und Ihren Energiepreis optimieren zu dürfen.
 
Ihr Walter Inderbitzin
Verwaltungsrat

Beraterteam

Leonard Gjergji  
 
Senior Consultant  

FAQ

Warum soll ich optimieren?

Durch die Optimierung lassen sich je nach Energietarif des lokalen Versorgers Einsparungen von bis zu 50% realisieren. Zudem sorgen wir dafür, dass unsere Kunden auch in Zukunft immer günstige Energiepreise erhalten. (Preisgarantie)

Bin ich berechtigt den Energiepreis zu optimieren?

Endkunden welche über 100‘000 kWh pro Jahr an einem Standort verbrauchen, sind grundsätzlich berechtigt den Energiepreis bei einem anderen Anbieter zu kaufen.

Ab wann kann ich bei ASA Energy Kunde werden?

Endverbraucher in der Grundversorgung können jeweils auf den 1. Januar den Storm bei uns kaufen, wobei wir dies dem Grundversorger bis spätestens am 31. Oktober des Vorjahres mitteilen müssen. Aktuell können Sie also ab 1. Januar 2018 von einem günstigeren Energiepreis profitieren. Danach ab dem 1. Januar 2019.

Bin ich noch in der Grundversorgung?

Ein Endverbraucher, welcher nach dem 1. Januar 2009 noch nicht den Lieferanten gewechselt hat, befindet sich im Regelfall in der Grundversorgung.

Ich habe einen Vertrag mit meinem jetzigen Lieferanten, kann ich dennoch wechseln?

Diverse Lieferanten haben Endkunden durch langfristige Verträge gebunden. Oftmals erhalten Endkonsumenten einen Rabatt wenn Sie sich für eine gewisse Zeit binden. Falls ein solcher Vertrag vorliegt, müssen diese Kündigungsvorschriften zusätzlich beachtet werden.

Für welche Zeitdauer kann oder muss ich einen Liefervertrag abschliessen?

Die Zeitdauer beträgt mindestens 3 Jahre. Das ist auch der Zeitraum, den wir für KMU in der heutigen Marktsituation empfehlen. Dadurch können Sie die günstigen Energiepreise langfristig absichern und haben für die Zukunft Sicherheit für Ihre Kalkulationen. 

Kann es durch den Wechsel zu Belieferungsunterbrüchen kommen?

Dies ist nicht möglich, da sich an der Anschlusssituation nichts ändert. Sie werden bei einem Wechsel immer noch über dieselbe Leitung mit Strom versorgt. Physikalisch ändert sich nichts.

Was wird genau durch ASA Energy eingekauft und geleistet?

Es wird die Energie (der Strom) beschafft. Ihre Stromrechnung ist aufgeteilt in folgende 3 Positionen: Energie, Netznutzung und Abgaben. Je nach heutigem Grundversorger macht der Energieanteil ca. 30-50% der Gesamtkosten aus. Genau das ist der Kostenbestandteil, den wir für Sie optimieren können. Die Netznutzung und Abgaben werden weiterhin dem lokalen Versorger geschuldet, da dieser die Anschlusspflicht hat und das Netzmonopol betreibt. Daher bekommen Sie nach der Optimierung zwei Rechnungen. Eine Rechnung vom Grundversorger über Netznutzung sowie Abgaben und eine Rechnung von ASA Energy über die tatsächlich verbrauchte Energie.

Entstehen mir Nachteile beim Grundversorger?

Nein, gemäss Stromversorgungsgesetz darf bei einem Wechsel vom Grundversorger zu einem anderen Stromlieferanten kein Nachteil entstehen. Dies ist gemäss Stromversorgungsgesetz nicht zulässig. Der lokale Versorger hat die Preise öffentlich zu publizieren und ist verpflichtet, alle Endkonsumenten in der gleichen Tarifstufe zu den gleichen Tarifen zu beliefern. Somit ändern sich die Netzkosten und Abgaben in keinem Fall.

Wann wird die Energie für mich eingekauft?

Sobald wir die Energie für Sie liefern dürfen, wird der Strom von uns für die gesamte Laufzeit eingekauft und an Sie ausgeliefert. So können wir Ihnen auch heute und für die gesamte Laufzeit den Strompreis garantieren. ASA Energy geht für Sie in Vorleistung.

Gibt es versteckte Kosten oder sonstige Besonderheiten?

Eigentlich gibt es das nicht, aber auch dieser Markt hat seine Besonderheiten. Es kann im Bereich von 100'000 kWh bis ca. 200'000 kWh p.a. in Einzelfällen vorkommen, dass noch keine Messeinheit installiert wurde, die eine reale Lastmessung durchführen kann. Um die Energie über einen alternativen Anbieter beziehen zu können, ist die Installation gesetzlich vorgeschrieben. Das kann Kosten von CHF 600 pro Jahr erzeugen. Jetzt dazu die gute Nachricht: Die Ersparnis ist in solchen Fällen immer höher als CHF 600 pro Jahr!

Muss ich einen anderen Zähler haben?

Nein. Ihr Zähler bleibt bestehen. Sollten Sie noch keine Messeinheit (für reale Lastmessung) von Ihrem Grundversorger installiert bekommen haben, so ist das auf Selbstkosten nachzuholen. Das kann Kosten von CHF 600 pro Jahr erzeugen. Jetzt dazu die gute Nachricht: Die Ersparnis ist in solchen Fällen immer höher als CHF 600 pro Jahr!

Warum ist der Strompreis zurzeit so tief?

Grund für die tiefen Marktpreise sind vor allem die Überkapazitäten aufgrund der stark subventionierten deutschen Solar- und Windkraftwerke sowie der EUR-CHF Wechselkurs. Zusätzlich drücken die tiefen Kohle- und CO2-Preise weiter auf die Strompreise.

Wie viele Endkonsumenten haben bereits in der Schweiz optimiert?

Aktuell haben schon 57% der Schweizer Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von 100'000 kWh ihren Energiepreis verbessert. Wir gehen aber davon aus, dass 90% aller Unternehmen noch weitere Einsparungspotential haben.

ALB (Allgemeine Lieferbedingungen)

ALB (Allgemeine Lieferbedingungen) Strom
  1. Gegenstand der Allgemeinen Lieferbedingungen
    1.1. Diese Allgemeinen Lieferbedingungen für Strom (ALB-S) regeln die Lieferung von Strom von Aurelis SA (Aurelis) an den Endverbraucher (Kunde).
    1.2. Der physikalische Transport sowie die Verrechnung von Netznutzung und weiteren Abgaben erfolgt durch den lokalen Netzbetreiber und sind nicht Gegenstand des vorliegenden Vertrages.
  2. Vertragsbestandteile
    2.1. Bestandteile des mit dem Kunden vereinbarten individuellen Vertrages sind dessen Anhänge und die vorliegenden ALB-S. Soweit nicht anders vereinbart, geht bei Widersprüchen der individuelle Vertrag seinen Anhängen vor und diese gehen den ALB-S vor.
  3. Pflichten der Aurelis
    3.1. Aurelis liefert die vereinbarte Energie für die im Vertrag vereinbarten Verbrauchsstätten gemäss Energieliefervertrag.
    3.2. Die Energie gilt mit der Bereitstellung der Energie in die vereinbarte Bilanzgruppe in der Regelzone Schweiz als geliefert.
    3.3. Die Energielieferung erfolgt unter Beachtung der massgebenden Schweizer Gesetze, Verordnungen und der Branchenstandards.
  4. Pflichten des Kunden
    4.1. Der Kunde verpflichtet sich, die bestellte Energie abzunehmen.
    4.2. Der Kunde stellt die Netznutzung mit dem Netzbetreiber sicher.
    4.3. Über wesentliche Abweichungen zwischen dem tatsächlichen und dem geplanten Strombezug, hat der Kunde Aurelis vorgängig schriftlich zu informieren. Im Speziellen sind Unterbrüche in der Energieversorgung durch Umbauten, Ferien, längere Stillstandzeiten oder das Einstellen oder die Inbetriebnahme von Produktionsanlagen unmittelbar zu melden.
    4.4. Die von Aurelis gelieferte Energie dient ausschliesslich dazu den Eigenbedarf des Kunden an den vereinbarten Verbrauchsstätten abzudecken.
    4.5. Die Bereitstellung allfälliger Kommunikationseinrichtungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
    Der Kunde stellt sicher, dass er mit Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit keinen gültigen Energieliefervertrag mit einem Dritten abgeschlossen hat. Sofern Aurelis hieraus ein Schaden entsteht, ist dieser vom Kunden zu tragen.
  5. Preisregelung, Steuern und Abgaben
    5.1. Der Kunde vergütet Aurelis den vereinbarten Umfang der Stromlieferung und die sonstigen Leistungen. Die Höhe der Vergütung ist im individuellen Vertrag resp. in seinen Anhängen festgelegt.
    5.2. Ändern während laufendem Liefervertrag die auf die von Aurelis zu erbringende Leistungen anfallenden Steuern, Abgaben oder sonstigen gesetzlichen Belastungen, so ändert sich der Vertragspreis entsprechend.
  6. Sicherheitsleistung
    6.1. Aurelis behält sich das Recht vor, vom Kunden eine Sicherheit für die von ihm zu leistenden Vergütungen zu verlangen. Der Sicherungszweck schliesst nebst den vertraglich vereinbarten Leistungspflichten des Kunden insbesondere den Verzugs- und Nichterfüllungsschaden (z.B. entgangener Gewinn) und auch den Schaden aus Preisschwankungen ein.
    6.2. Die Form und Höhe der Sicherheit wird individuell festgelegt und vertraglich vereinbart.
    6.3. Aurelis kann eine angemessene Erhöhung der Sicherheit verlangen, falls sich herausstellt, dass die vereinbarte bzw. vom Kunden geleistete Sicherheit das tatsächliche Risiko nicht angemessen abdeckt.
    6.4. Aurelis ist verpflichtet, die Sicherheit nach Vertragsende zurückzugeben bzw. auf diese zu verzichten, sobald der Kunde alle vertraglichen Zahlungspflichten erfüllt hat.
  7. Messung
    7.1. Für die Feststellung des Stromverbrauches des Kunden ist der Zählerstand massgebend. Das Ablesen des Messgerätes erfolgt durch den Netzbetreiber oder dessen Beauftragten.
    7.2. Alle Fragen der Messgenauigkeit richten sich nach den Bestimmungen des Netzbetreibers. Bei Beanstandungen darf die Bezahlung des Rechnungsbetrags nicht verweigert werden.
    7.3. Liegen bis zum achten Arbeitstag des auf die Lieferung folgenden Monats keine plausibilisierten Messwerte vor, so erstellt Aurelis, basierend auf Ersatzwerten, eine Akontorechnung.
  8. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen
    8.1. Die Erfassung und Abrechnung der zu vergütenden Strommengen erfolgt per Monatsrechnung nach Ablauf des Belieferungsmonats.
    8.2. Aurelis kann vom Kunden die Leistung von Akontozahlungen verlangen.
    8.3. Alle Rechnungsbeträge und zu erstattende Guthaben sind dreissig Kalendertage nach Rechnungsdatum fällig (Verfalltag). Der Verzug tritt nach Ablauf des Verfalltags automatisch, d.h. ohne weitere Mahnung ein.
    8.4. Zahlungen haben per Bank- oder Postüberweisung gebührenfrei ohne jeden Abzug zu erfolgen.
    8.5. Gerät eine Vertragspartei in Zahlungsverzug, ist die andere Vertragspartei berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu berechnen.
    8.6. Beanstandungen von Rechnungen berechtigen, ausser bei offensichtlichen Fehlern (z. B. Rechenfehler), weder zum Zahlungsaufschub noch zur Zahlungskürzung oder Zahlungsverweigerung.
  9. Einschränkungen oder Einstellung der Leistung
    9.1. Aurelis ist von ihrer Leistungspflicht und der Haftung für daraus entstehende Schäden befreit,
    a) soweit und solange der Netzbetrieb oder die Anschlussnutzung unterbrochen ist, eine Störung vorliegt oder eine Unterbrechung von einem oder mehreren Netzbetreibern gefordert wird.
    b) infolge höherer Gewalt, Störungen, Engpässen und bei Arbeiten an den Leitungen und Anlagen.
    c) wenn für einen durch Aurelis versorgten bzw. zu versorgenden Messpunkt zwischen dem Kunden und einem Dritten zum Zeitpunkt des Lieferbeginns bereits ein Stromliefervertrag besteht.
    d) wenn der Kunde sich mit Zahlungen im Verzug befindet und eine Nachfrist von mindestens zehn Kalendertagen erfolglos verstrichen ist.
    9.2. Aurelis hat den Kunden von einer Unterbrechung der Versorgung, ihren Gründen und voraussichtlicher Dauer zu unterrichten, so schnell und soweit ihr dies möglich und zumutbar ist.
    9.3. Soweit eine Vertragspartei von ihrer Leistungspflicht befreit ist, ist die andere Vertragspartei von ihrer Gegenleistungspflicht befreit.
  10. Haftung
    Für mittelbare und unmittelbare Schäden, die durch Störungen im Netz, durch Unterbrechungen oder durch Einschränkungen/Einstellungen der Lieferung von Strom entstehen, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen, wobei die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf CHF 20‘000 pro Haftungsfall beschränkt wird.
  11. Kündigung
    11.1. Der Vertrag kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    a) eine der Vertragsparteien wiederholt und trotz schriftlicher Abmahnung gegen Bestimmungen des Vertrages verstossen hat, oder
    b) der Kunde sich mit Zahlungen im Verzug befindet und eine Nachfrist von mindestens zehn Kalendertagen erfolglos verstrichen ist, oder
    c) eine Partei einen Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Nachlassverfahrens stellt, über eine Partei der Konkurs eröffnet oder einer Partei eine gerichtliche Nachlassstundung bewilligt wird, oder
    d) der Kunde die Sicherheit gemäss Ziff. 6 bzw. individuellem Vertrag nicht fristgerecht stellt.
    11.2. Hat die andere Vertragspartei einen Verstoss gemäss Ziff. 11.1 zu vertreten, so kann die kündigende Vertragspartei Ersatz des daraus entstehenden Schadens verlangen.
  12. Weitere Bestimmungen
    12.1. Aurelis ist berechtigt, für die Erfüllung ihrer Pflichten und die Wahrnehmung ihrer Rechte Dritte beizuziehen.
    12.2. Die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses benötigten Daten werden von Aurelis, soweit dies erforderlich ist, an die an der Abwicklung und korrekten Durchführung der Stromlieferung beteiligten Unternehmen weitergegeben. Daten aus dem Vertragsverhältnis werden von Aurelis zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert.
    12.3. Kündigungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages (vgl. Ziff. 2.1) bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
    12.4. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrages bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden eine unwirksame Regelung gegen eine rechtswirksame Ersatzregelung austauschen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt im Falle von Vertragslücken.
    12.5. Jede Vertragspartei ist mit Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei berechtigt, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Die jeweils andere Vertragspartei darf die Zustimmung nur verweigern, wenn das andere Unternehmen nicht die Gewähr bietet, die vertraglichen Pflichten zu erfüllen.
    12.6. Die Parteien behandeln alle von der Gegenseite erhaltenen Informationen sowie den Inhalt der Verträge vertraulich.
  13. Anwendbares Recht
    Auf alle Streitigkeiten im Zusammenhang aus dem Vertrag wird Schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts angewendet. Als Gerichtsstand gilt der Sitz der Aurelis SA.
  14. Inkrafttreten
    Diese ALB-S (Version 1.0) treten am 01.09.2016 in Kraft. Aurelis ist berechtigt, die ALB-S jederzeit ganz oder teilweise zu ändern oder zu ergänzen. Die Kunden werden darüber vorgängig in geeigneter Weise informiert.

Impressum

ASA Energy ist ein Produkt von

Aurelis SA
Seewenstrasse 11
CH - 6440 Brunnen

Telefon: 041 766 58 37

E-Mail: info(at)asa-energy.ch
Internet: www.asa-energy.ch

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Adresse

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